Dieser Text ist eine leicht abgeänderte Version eines Artikels, der am 8.2.2012 in der Neuen Luzerner Zeitung erschien.
Spätestens seit dem Fall UBS vor knapp vier Jahren ist klar: Der Schweizer Finanzplatz befindet sich in der Defensive. Kurz vor der Herausgabe der ersten UBS-Kundendaten an die USA Anfang 2009 sagte der damalige Finanzminister Hans-Rudolf Merz noch: «Das Bankgeheimnis ist unverhandelbar.» Heute würden wohl die meisten Schweizer nicht mehr viel Geld darauf wetten, dass davon noch etwas übrig bleibt.
Der Druck aus dem Ausland wird weiter zunehmen – und das ist auch verständlich. Wieso sollte es das Ausland akzeptieren, dass die Schweiz den Geldern ihrer Steuerflüchtlinge Asyl gewährt? Umgekehrt ist es auch nicht die Aufgabe der Banken – geschweige denn der Politik –, auf Schweizer Boden ausländisches Recht durchzusetzen. Was ist also zu tun?
Niemand will den gläsernen Bürger
Den meisten Schweizern wäre es wohl inzwischen egal, wenn ausländische Kunden den jeweiligen Steuerbehörden ans Messer geliefert würden. Zu gross ist der Imageschaden, den diese Kunden unter gnädiger Mithilfe vieler Schweizer Banken für das Land angerichtet haben. Trotzdem will die Mehrheit in allen Umfragen grundsätzlich am Bankkundengeheimnis festhalten. Das gehört zu einem grundlegenden, liberalen Rechtsverständnis und einer skeptischen Haltung gegenüber dem Staat. Niemand will den gläsernen Bürger. Niemand wünscht sich einen Staat, der ständig über die Kontobewegungen seiner Bürger wacht.
Die Befürchtung ist klar: Sobald die komplette Transparenz für Konten aus dem Ausland gilt, werden auch die Schweizer Kantone und Steuerbehörden nicht hintanstehen wollen. Fällt das Kundengeheimnis für den Ausländer, könnte es auch für die Einheimischen fallen. Wie erste Aussagen kantonaler Finanzdirektoren und auch von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf zeigen, ist diese Furcht nicht unbegründet.
Banken stellen sich auf die Hinterbeine
Stellt sich die Frage, wie das Kundengeheimnis trotz des Drucks aus dem Ausland aufrechterhalten werden kann. Seit drei Jahren spricht die Politik von einer «Weissgeldstrategie». Wie diese genau aussehen soll, darüber ist man sich allerdings uneinig. Medial hochgekocht wird momentan die sogenannte Pflicht zur «Selbstdeklaration». Die Idee ist nicht neu. Patrick Odier, Präsident der Schweizerischen Bankiervereinigung, lancierte sie im Herbst 2009 selber.
“Ohne glaubhafte Kontrolle ist eine Selbstdeklaration das Papier nicht wert, auf dem sie steht.”
Die Idee dahinter: Ausländische Bankkunden sollen unterschreiben, dass sie ihre Gelder im Herkunftsland korrekt versteuert haben. Und die Schweizer Banken wären verpflichtet, nur noch solche deklarierten Gelder anzunehmen. Kaum hatte Patrick Odier die Idee geäussert, stellten sich diverse Banker auf die Hinterbeine. Jetzt, gut zweieinhalb Jahre und ein paar Anklagen später (sowie einer der traditionsreichsten Schweizer Privatbanken weniger), ist man immer noch nicht weiter.
Selbstdeklaration ist praktisch nicht umsetzbar
Tatsächlich stellen sich zur Umsetzung einer solchen «Selbstdeklarationspflicht» diverse Fragen: Wie soll überprüft werden, ob Gelder tatsächlich versteuert wurden? Es gibt weltweit unzählige verschiedene Steuersysteme, viele davon kennen eine Besteuerung im Nachhinein. Wie soll zudem geprüft werden, ob das Geld auf einer Deklaration demjenigen entspricht, das tatsächlich auf dem Konto liegt? Und soll bei jeder Einzahlung wieder deklariert und geprüft werden?
Eins ist klar: Ohne glaubhafte Überprüfungsmöglichkeiten ist eine solche Selbstdeklaration das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Man mag sich gar nicht vorstellen, welche Kontrollbürokratie das nach sich zöge. Ist die Kontrolle jedoch ungenügend, wird sich das Ausland kaum damit zufriedengeben.
Die USA setzen ihr Recht durch
Wohin der Weg führen wird, ist bereits absehbar: Die USA versuchen via Fatca (Foreign Account Tax Compliance Act) dem Ausland ihre eigene Finanzgesetzgebung aufzuzwingen. Fatca tritt per Anfang 2013 in Kraft und verpflichtet sämtliche ausländischen Finanzinstitutionen mit US-Kunden oder -Teilhabern, steuerrelevante Informationen an die US-Behörden zu übermitteln. Bei Nichterfüllung der Meldepflicht werden auf sämtliche Einnahmen aus US-Quellen (zum Beispiel Wertpapieren) 30 Prozent Quellensteuer fällig. Das entspricht faktisch dem automatischen Informationsaustausch , zumindest für US-Bürger, da niemand eine solch hohe Quellensteuer bezahlen will. Die EU wird über kurz oder lang etwas Ähnliches von der Schweiz verlangen.
Abgeltungssteuern, Doppelbesteuerungsabkommen, Selbstdeklaration wären dann Makulatur. Wäre die Schweiz also nicht besser bedient, proaktiv an einer Strategie zu arbeiten, welche den automatischen Informationsaustausch unter Wahrung der Privatsphäre zumindest vorsieht?
Verhandeln so lange man noch kann
Indem die Schweizer Politik den automatischen Informationsaustausch von Anfang an ausschliesst, kann keine Diskussion darüber entstehen, ob dieser den nötigen Befreiungsschlag bringen könnte. Umgekehrt könnten die Schweiz dafür auch Zugeständnisse verlangen, zum Beispiel den diskriminierungsfreien Marktzugang. Das Beispiel des Bankgeheimnisses veranschaulicht nur zu gut, was passiert, wenn etwas zu lange und zu statisch als «unverhandelbar» gilt.
Macht die Schweiz weiter mit ihrer «Salamitaktik», wird etwas viel Wichtigeres – und auch für den Finanzplatz Entscheidenderes – verloren gehen als das Bankgeheimnis: das Vertrauen in die politische und rechtliche Stabilität des Landes.